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Anwältin beantragt beim BVerfG sofortigen Schutz vor Corona-Verordnungen (Corona)

herrNick, Donnerstag, 09.04.2020, 09:58 (vor 1478 Tagen) @ Micawber

Allerdings besitzen auch Ältere und Vorerkrankte jüngeren Alters ein Grundrecht auf Leben. Und wenn ich durch die Wahrnehmung einige meiner Grundrechte nunmal deren Leben gefährde, habe ich keinerlei Probleme, eine temporäre Einschränkung einiger dieser Grundrechte hinzunehmen.

Wenn ich Einschränkungen hinnehmen muss bei Dingen durch die ich ganz sicher keine anderen Menschen gefährde, finde ich das eben schon problematisch. Bei Menschen mit zwei Wohnsitzen ist es in Bayern aktuell nicht gestattet frei zwischen diesen Wohnsitzen zu pendeln, selbst wenn dort nur eine Person wohnt. Es ist nicht erlaubt, dass ich mit meiner Familie in eine einsame Gegend fahre, in der ich niemandem begegne und dort mit meiner Familie ein Picknick mache. Das hat einfach nichts mit dem Schutz anderer Menschen zu tun. Mit dem Schutz anderer Menschen hat zu tun, dass ich Abstand halte, keine anderen Menschen treffe und keine Gruppen bilde.


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