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Hamburger Innensenator (SPD) ordnet Hausdurchsuchung wegen Beleidigung an (Politik)

Cthulhu, Essen, Donnerstag, 09.09.2021, 10:40 (vor 981 Tagen) @ MarcBVB

Du scheinst ja Jurist zu sein - handelt es sich bei "Pimmel" eigentlich offensichtlich um einen Ausdruck, der den Tatbestand der Beleidigung erfüllt?


Ja. Kundgabe der Missachtung

Aber ist denn in dem Fall überhaupt eine Hausdurchsuchung verhältnismäßig und vor allem überhaupt nötig und sinnvoll? Letztendlich kann man ja wahrscheinlich auch den anderen Weg gehen, Twitter wird mit Sicherheit in der Lage sein, dem Account zum Zeitpunkt des Postens eine IP-Adresse zuzuordnen, damit kann man über den ISP auch das Ganze einem Kunden zuordnen.

Es sei denn, der Durchsuchte hat sich extra per VPN verbunden, um dem Andy mitzuteilen, dass er 1 Pimmel ist.

Zumal ich grade gewisse Zweifel daran habe, dass der Polizei das Endgerät tatsächlich dabei weiterhilft, um darüber feststellen zu können, dass darüber die Antwort gepostet wurde - letztendlich dürfte der Weg Platform -> Provider deutlich rechtssicherer sein.


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