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.. und in Sachsen hat die Staatsanwaltschaft kein Problem mit Mordaufrufen gegen die Grünen (Politik)

Eastwood, Dienstag, 07.09.2021, 18:56 (vor 982 Tagen) @ bigfoot49

Die Begründung der StA ist aber mehr als dürftig. Ich zitiere mal den Tagesspiegel:

"Die Behörde habe keine strafrechtliche Relevanz des Slogans feststellen können, da man nicht wisse, “wer konkret angesprochen wird”. Es könnte sich sowohl um Politiker als auch um Wähler der Partei handeln, sagte die Sprecherin."

Ich dachte ja immer dass das Aufhängen von Personen in Deutschland ausnahmslos verboten ist, unabhängig davon ob es sich jetzt um Wähler, Politiker oder sonstige Gruppen handelt. Oder ist das in Sachsen inzwischen anders geregelt?


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