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Hambacher Forst: Baumhausräumung rechtswidrig (Politik)

herrNick, Mittwoch, 08.09.2021, 18:11 (vor 982 Tagen) @ MarcBVB

Wenn es so "sonnenklar" war, wird man kaum drei Jahre lang auf ein Urteil warten müssen. Insbesondere, wenn es darin nur um den vorgeschobenen Grund "Brandschutz" ging, und nicht, ob die Räumung der Waldschrate per se unzulässig war. Damit liefert das Verwaltungsgericht RWE und Beul nur eine Vorlage, wie beim nächsten Biwak anders zu verfahren ist, nämlich ohne das Geschwurbel von Brandschutz und Verletzungsgefahr.


Verschiedene betroffene Gemeinden hatten im Vorfeld Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert, diese Tatsache ist lange bekannt. Zusätzlich gibt es noch das „Ich brauche einen Vorwand Video“. Sonnenklar.


Ich lieb's ja immer, wenn Menschen ohne 2 StEx juristische Sachverhalte ohne Altenkenntnisse als "sonnenklar" bezeichnen. Herrjemine

Sollte ein Jurist nicht genauer lesen? Siehe erster Post: „Irgendwie“ sonnenklar.

Ich werde es mir auch weiter herausnehmen mir aufgrund öffentlich verfügbarer Information eine Meinung zu bilden und für mich zu einer Vermutung zu kommen ohne dafür jedes mal das Fach zu studieren. Ich spreche ja aufgrund meiner Meinung kein verbindliches Urteil oder schreie im Vorfeld „hängt sie“.


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