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Niedersachsen kippt Masken- und Testpflicht im Einzelhandel bei stabilen Inzidenzen unter 50/35 (Corona)

Ulrich, Freitag, 21.05.2021, 12:21 (vor 1072 Tagen) @ markus

Ich verstehe aber nicht, wo der MNS als auch die Testpflicht ein Eingriff in die Grundrechte sind. Dir wird nichts verboten, du kannst alles machen, du mußt dich nur an einige wenige Regeln halten (wie z.B. auch die Gurtpflicht beim Auto fahren)


Auch die Gurtpflicht greift in Grundrechte ein. Es gab in den 70er Jahren massiven Gegenwind seitens der Autolobby und von Autofahrern gegen die Gurtpflicht. „Ich lass mich doch nicht festbinden, das greift in meine Freiheitsrechte ein“.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/coronaregeln-und-ihre-akzeptanz-die-gurtpflicht-der-70er.1008.de.html?dram:article_id=481994

Der Punkt ist, dass Grundrechte nicht schrankenlos gewährleistet werden. Immer dann, wenn Grundrechte miteinander kollidieren muss abgewogen werden. Einschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Nun könnte man bei der Gurtpflicht argumentieren, dass man ja nur sich selbst gefährdet und keine Dritten, und aus dem Grund eine Gurtpflicht unverhältnismäßig sei. Es ist aber trotzdem die Allgemeinheit betroffen, spätestens dann, wenn sie für die Kosten der Behandlung im Krankenhaus aufkommt.

Ich habe 1980 den Führerschein gemacht, die Gurtpflicht wurde vorher eingeführt - so es im Auto Gurte gab. Für mich war das kein Problem, in meinem ersten Wagen welche nachgerüstet. Aber ich kann mich noch grob erinnern, dass manche Leute das als elementaren Eingriff in ihre persönliche Freiheit empfunden habe. Da wurden dann abstruse Behauptungen aufgestellt, Motto "Wenn ich bei einem schweren Unfall aus dem Auto geschleudert werde, dann habe ich größere Überlebenschancen als wenn mich die Gurte drin festhalten!". Vermutlich war das damals der gleiche Typ Mensch wie der, der aktuell gegen die Maskenpflicht opponiert.


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