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Kommt die 4. Welle? Indische Vari. um 50% ansteckender? (Corona)

Basti Van Basten, Romania, Mittwoch, 19.05.2021, 11:02 (vor 1074 Tagen) @ Sascha

Wenn die Inzidenz erst jetzt (!) stark fällt, obwohl wir uns seit Oktober im beinah permanent Lockdown befinden und trotz höhere Impfquote (bei 1. Impfungen) und teilweise verhängte Ausgangssperren, dann sollte uns dass eigentlich vorsichtig stimmen, anstatt in Euphorie zu verfallen.


Euphorie? Davon spüre ich gar nix. Ich spüre das absolute Gegenteil.

Die Impfquote geht erst seit April soweit bergauf, dass sie eine Auswirkung haben kann. Und die Zahlen fallen rapide.

Wir werden nach und nach mehr Freiheiten zurück erhalten - keine Frage - nur wir sollten unsere Freiheiten nicht wieder aufs Spiel setzen. Auf 2-3 Wochen früher oder später kommt es jetzt doch wirklich nicht mehr an.


Wenn ich meine Freiheiten aufgrund einer Impfung habe (und anders bekommt man die nicht zurück), dann behalte ich die und basta.

Und das Wording "Freiheit zurückerhalten" ist schon fucking nah am "aus dem Gefängnis entlassen". Richtig ist "Die weitere Verlängerung der Verweigerung der Grundrechte für eine geimpfte Person ist verfassungswidrig".


Was Covidioten immer vergessen, dass die körperliche Unversehrtheit auch ein Grundrecht ist. Dabei muss man nur bis Artikel 2 des GG lesen.

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Aber was will man von jemandem erwarten, der nur Überschriften liest?


Dazu muss aber auch gewährleistet sein, dass a) eine geimpfte Person tatsächlich die köperliche Unversehrtheit einer Person beeinträchtigt und b) ein Schutz dieser Unversehrtheit nicht auch mit anderen Maßnahmen möglich ist.

Und so lange Maskenpflicht und Abstandshaltung gelten, ist eben sehr zweifelhaft, ob eine Gefährdung vorliegt.

Die Frage ist natürlich, ab wann man geimpft ist. Ab dem Pieks, zwei oder drei oder gar erst vier Wochen danach, wenn sich genügend Antikörper gebildet haben. Derzeit scheint sich das Modell "zwei Wochen nach der 2. Dosis" durchzusetzen.

Diese 2. Dosis haben aber erst 11% der Bevölkerung erhalten. Insofern ist eine Aufrechterhaltung der Maßnahmen (auch unter Berücksichtigung von GG, Art. 11, Seuchengefahr) meiner Meinung nach noch mit der Verfassung vereinbar. Aber da bin ich kein Experte, so dass ich mich da nicht weiter aus dem Fenster lehnen will als ohnehin schon.


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