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Niedersachsen kippt Masken- und Testpflicht im Einzelhandel bei stabilen Inzidenzen unter 50/35 (Corona)

markus, Freitag, 21.05.2021, 12:15 (vor 1072 Tagen) @ Raducanu

Na ja. Auch die Testpflicht sollte an die Inzidenzzahl geknüpft werden. Und, sobald diese niedrig genug ist, rasch abgeschafft werden.
Grundrechtseinschränkungen aus Vorsicht weiter in Kraft zu lassen geht nicht und ist ein Unding.


Ich gebe dir Grundsätzlich recht, Schnelltests an die Inzidenzzahl + Impfquote zu knüpfen. Aber meiner Meinung nach sind wir von einer sinnvollen Zahl noch Meilenweit entfern (Inzidenz < 10/15, Impfquote > 50% (vollständig geimpft).
Ich verstehe aber nicht, wo der MNS als auch die Testpflicht ein Eingriff in die Grundrechte sind. Dir wird nichts verboten, du kannst alles machen, du mußt dich nur an einige wenige Regeln halten (wie z.B. auch die Gurtpflicht beim Auto fahren)

Auch die Gurtpflicht greift in Grundrechte ein. Es gab in den 70er Jahren massiven Gegenwind seitens der Autolobby und von Autofahrern gegen die Gurtpflicht. „Ich lass mich doch nicht festbinden, das greift in meine Freiheitsrechte ein“.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/coronaregeln-und-ihre-akzeptanz-die-gurtpflicht-der-70er.1008.de.html?dram:article_id=481994

Der Punkt ist, dass Grundrechte nicht schrankenlos gewährleistet werden. Immer dann, wenn Grundrechte miteinander kollidieren muss abgewogen werden. Einschränkungen müssen immer verhältnismäßig sein. Nun könnte man bei der Gurtpflicht argumentieren, dass man ja nur sich selbst gefährdet und keine Dritten, und aus dem Grund eine Gurtpflicht unverhältnismäßig sei. Es ist aber trotzdem die Allgemeinheit betroffen, spätestens dann, wenn sie für die Kosten der Behandlung im Krankenhaus aufkommt.


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