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Niedersachsen kippt Masken- und Testpflicht im Einzelhandel bei stabilen Inzidenzen unter 50/35 (Corona)

Raducanu, Sassenberg, Freitag, 21.05.2021, 09:46 (vor 1072 Tagen) @ simie

Na ja. Auch die Testpflicht sollte an die Inzidenzzahl geknüpft werden. Und, sobald diese niedrig genug ist, rasch abgeschafft werden.
Grundrechtseinschränkungen aus Vorsicht weiter in Kraft zu lassen geht nicht und ist ein Unding.

Ich gebe dir Grundsätzlich recht, Schnelltests an die Inzidenzzahl + Impfquote zu knüpfen. Aber meiner Meinung nach sind wir von einer sinnvollen Zahl noch Meilenweit entfern (Inzidenz < 10/15, Impfquote > 50% (vollständig geimpft).
Ich verstehe aber nicht, wo der MNS als auch die Testpflicht ein Eingriff in die Grundrechte sind. Dir wird nichts verboten, du kannst alles machen, du mußt dich nur an einige wenige Regeln halten (wie z.B. auch die Gurtpflicht beim Auto fahren)


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