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Zur Testpflicht (Corona)

markus, Freitag, 21.05.2021, 12:18 (vor 1072 Tagen) @ Guido

Ich gebe zu, dass ich sowohl zu der Fraktion derer gehöre, die fordert, dass möglichst alles geöffnet sein sollte und beispielsweise Ausgangssperren kategorisch ablehnt - andererseits bin ich aber gleichzeitig großer Befürworter von Testen (und Impfen). Für mich ist beides ein Geben und Nehmen, was auch weiterhin so praktiziert werden sollte. Testen ist keine Grundrechteinschränkung.

Doch, Testen ist definitiv auch eine Grundrechtseinschränkung.


Die Testpflicht bei gleichzeitiger Lockerung abzuschaffen halte ich für fatal. Das ist im übrigen auch den Schülern, die sich seit Monaten regelmäßig testen lassen (mit allen kleinen Fehlern und Problemen) und die ab 1.6. wieder alle zur Schule dürfen doch nicht zu erklären. Damit schaffen wir uns neue Dunkelziffern, die uns wieder auf die Füße fallen werden.

Das können Gründe dafür sein, dass die Grundrechtseinschränkung zulässig sind.


Sinnvoll könnte es sein, wenn Testergebnisse im Einzelhandel beispielsweise auch 48 Stunden gültig sein dürfen (wie in NRW ab dieser Woche). Aber solange wir diese ausgezeichnete Test-Infrastruktur haben, wäre es doch dumm, wenn wir dies nicht bis in den Herbst aufrechterhalten.


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