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Zweckfremde Benutzung steuerbefreiter land- oder forstwirtschaftlicher Fahrzeuge (Politik)

klsch, Ort, Sonntag, 07.01.2024, 16:15 (vor 717 Tagen) @ Ulrich

Ich bin kein Jurist, aber bei den Bauern geht gerade in gewissen Kreisen die Angst vor Anzeigen durch Denunzianten etc. bezüglich der Proteste/Demos am Montag einher:

Wird ein steuerbefreites land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt, die nicht begünstigt sind, handelt es sich um eine zweckfremde Benutzung, die nach § 7 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) unverzüglich Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen ist. Eine zweckfremde Benutzung liegt bereits bei einer einmaligen Nutzung zu nicht begünstigten Zwecken vor. Aufgrund der zweckfremden Benutzung entsteht die Kraftfahrzeugsteuer, § 6 KraftStG.


https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/Land-Forstwirtschaft/land-forstwirtschaft_node.html


Ich meine mich an Artikel zu erinnern, nach denen die Teilnahme von Traktoren an (normalen) Demonstrationen nicht steuerschädlich sei. Die Frage ist aber, wie schaut es bei der Teilnahme an Blockaden oder ähnlichem aus?

Gut möglich, dass die Frage erst vor Gericht geklärt wird.

Ist schon passiert

https://www.morgenpost.de/berlin/article241366088/Gericht-Bauern-duerfen-am-Montag-Autobahnen-blockieren.html


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