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Impfen als „Bürgerpflicht“ (Corona)

Jarou9, Saarland, Donnerstag, 14.01.2021, 15:27 (vor 1915 Tagen) @ Biscuit

Weil die meisten Maßnahmen, die wir heute haben, um bekannte Infektionskrankheiten einzudämmen (Masernimpfung in Kitas etc) keine staatliche Pflicht sind. Es gibt Kitas, die es erlauben dürfen, Kinder ohne Schutzimpfungen aufzunehmen.

Eine Impfpflicht, die sich auf einen Großteil des öffentlichen Lebens auswirkt, also etwa in die Kneipe gehen etc. wird meiner Ansicht nach aber sofort vom BVerfG einkassiert werden. Selbst die Erlaubnis, Gäste/Mitglieder/etc. ohne Impfung abzuweisen, ist etwas, was in vielen Bereich juristisch arg umstritten sein wird, egal, ob es einen positiven Einfluss auf das Infektionsgeschehen hätte oder nicht. So schätze ich unsere Gerichte zumindest ein.


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