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Verlängerung und Verschärfungen der Corona-Maßnahmen sind in Kraft getreten (Corona)

Sascha, Dortmund, Montag, 11.01.2021, 12:20 (vor 1999 Tagen) @ Freyr

Die bisherigen Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden erweitert: Sie werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet."

In NRW werden "betreuungsbedürftige" Kinder nicht mitgezählt und gilt auch nur für den öffentlichen Raum.

Wobei "betreuungsbedürftig" natürlich auch Definitionssache ist. Schon toll, wenn von dieser Definition eventuell ein höherer Bußgeldbescheid abhängig ist.


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