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Nur im öffentlichen Raum? Sicher? (Corona)

Sascha, Dortmund, Montag, 11.01.2021, 12:37 (vor 1809 Tagen) @ Kutte92

Auf der Seite des Landes steht:

Welche Kontaktbeschränkungen gelten?

Die Kontaktbeschränkungen werden vorerst bis zum 31. Januar ausgeweitet.

Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden; im Rahmen der Wahrnehmung von Umgangsrechten kann auch der getrennt lebende Elternteil von den betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden.

Die bisherigen Ausnahmen für den Mindestabstand gelten weitestgehend unverändert fort und stehen in § 2 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung. Ausgenommen sind demnach u.a. spielende Kinder auf einem Kinderspielplatz, die Nutzung des ÖPNV mit Mund-Nase-Bedeckung oder die Begleitung und Beaufsichtigung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.

Das scheint immer mal wieder angepasst zu werden. Ich bin mir z.B. sehr sicher, dass letzte Woche statt "betreuungsbedürftiger Kinder" noch die harte Grenze mit 14 Jahren stand.


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