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Nur im öffentlichen Raum? Sicher? (Corona)

Sascha, Dortmund, Montag, 11.01.2021, 12:47 (vor 1809 Tagen) @ el_ayudante

Ich habe in der letzten Woche mehrfach genau das Gegenteil gelesen.

U.a. hier:

https://www.wn.de/Specials/Coronavirus/4342129-Corona-Regeln-Kontaktbeschraenkungen-gelten-in-NRW-auch-im-privaten-Raum


Hier das offizielle Papier dazu:
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-01-07_coronaschvo_ab_11.01.2021_lesefassung.pdf

In §2 wird immer nur vom öffentlichen Raum gesprochen.
Es ist halt auch die Frage in wieweit das Land in deine privaten 4 Wände eingreifen kann.

Abseits davon, sollte jedem auch so klar sein, dass Kontakte möglichst überall beschränkt werden sollten soweit möglich - egal was in Gesetzestexten steht.

Trotzdem ist das "betreuungsbedürftig" doch Blödsinn. Ein 12-jähriges Kind kann auch locker mal eine Stunde alleine zuhause bleiben. Droht dann der Frau ein Bußgeld durchs Ordnungsamt, wenn sie es zum Treffen mit einer Freundin in den Park mitnimmt? Oder ist man dann der individuellen Einschätzung und Gnade des Mitarbeiters vom Ordnungsamt ausgeliefert?


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