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Philipp54, Donnerstag, 08.10.2020, 14:37 (vor 1295 Tagen) @ Sascha
bearbeitet von Philipp54, Donnerstag, 08.10.2020, 14:42

Eine Einschränkung von privaten Zusammenkünften ist schwierig durchzusetzen. Das Ordnungsamt kann zwar bei Dir klingeln, reinlassen musst Du sie (zum Glück) nicht. Wenn Du also 10 Freunde zu Besuch hast, wird der Staat dies nur schwer herausfinden und sanktionieren können.


Sehe ich auch so. Das Eindrigen in private Wohnräume, ohne dass es dazu einen richterlichen Durchsuchungsbefehl gibt, wäre ein gigantischer Tabubruch und ein ganz, ganz gefährlicher Weg.

Gefahr im Verzug ist ein Grund ohne Durchsuchungsanordnung einzudringen. Bei der Personensuche, Personendurchsuchung gibt es wohl Außnahmen. Ob das sich "nur" auf das Waffengesetzt bezieht, weiß ich nicht.

Relevant wird die Frage ja besonders dann, wenn der Mieter/Besitzer eine Einverständniserklärung abgibt. Bspw. in angemieteten Partykellern.
Dann kommt die Überlegung auf, ist das Feiern mit mehr als der Obergrenze eine Ordnungswidrigkeit oder wird das wenn die Pandemie sich ausweitet, als Straftatbestand gesehen.


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