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+++über 4000 Neuinfektionen in Deutschland +++ PK 9 Uhr Phoenix mit dem RKI +++ (Corona)

Ulrich, Donnerstag, 08.10.2020, 10:33 (vor 1295 Tagen) @ Litze

Es wäre vor allem nicht in Einklang mit Art. 13 GG zu bringen. Die Unverletzbarkeit der Wohnung ist ein hohes Gut. Es wäre schlichtweg verfassungswidrig wenn das Ordnungsamt einfach die Wohnung betreten darf um zu überprüfen, wer sich dort gerade aufhält. Daran ändert auch Corona nichts.

Sie können klingeln und anfragen, was los ist. Sie können von außen beobachten, und, und, und.

Schon früher konnte man sich beispielsweise nicht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung berufen, wenn es z.B. um ruhestörenden Lärm in der Nachtzeit ging.


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