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+++über 4000 Neuinfektionen in Deutschland +++ PK 9 Uhr Phoenix mit dem RKI +++ (Corona)

Litze, Donnerstag, 08.10.2020, 10:41 (vor 1294 Tagen) @ Ulrich

Auch bei einer Ruhestörung darf die Polizei nur in ganz wenigen Ausnahmefällen die Wohnung gegen den Willen des Bürgers betreten, beispielweise wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat gibt (Jemand ruft laut um Hilf). Wenn man die Polizei natürlich reinlässt, ist man "selbst Schuld". Aber jeder kann sagen. "Bleiben Sie bitte draußen!" Dann bedarf es entweder einer Gefahr im Verzug oder eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Letzteres wird es bei einer Ruhestörung nicht geben.


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