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Daniel Hopp: „Naidoo war stets ein gern gesehener Gast“ (Corona)

Frankonius, Frankfurt, Donnerstag, 14.05.2020, 22:46 (vor 1440 Tagen) @ Malaga13
bearbeitet von Frankonius, Donnerstag, 14.05.2020, 22:51

Für Herrn Naidoo gilt aber auch § 130 StGB besonders auch der Absatz 3.
Der setzt der "Meinungsfreiheit" in Deutschland aufgrund unser Geschichte Grenzen.
Zur Zeit hofiert er nämlich Nazis, Reichsbürger und Holocaust-Leugner.

youtu. be/3WnQkN2dAzs

"Ich bin ein guter Mensch und gehe auf allen Menschen zu".
Der "arme kleine Sänger aus Mannheim" ist aus meiner Sicht ein widerwärtiger und abstoßender Kotzbrocken. Leute die sich ständig auf ihren lieben Gott berufen sind die größten Heuchler und die schlimmsten Hetzer (Jesus he knows me...).


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