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Daniel Hopp: „Naidoo war stets ein gern gesehener Gast“ (Corona)

Voomy, Berlin, Donnerstag, 14.05.2020, 22:41 (vor 1436 Tagen) @ Malaga13

Ja. Weil religiöse Diskriminierung tatsächlich real ist. Wenn ich ein Geschäft mit Naidoo ablehne, weil er ein Arschloch und ein Spinner ist, fällt das unter Vertragsfreiheit. Noch einmal: Ein Verschwörungstheoretiker zu sein sorgt nicht dafür, dass man besonderen Schutz genießt. Ganz im Gegenteil, es ist ein rechtssicherer Grund warum Unternehmen sogar bestehende Verträge mit dir kündigen dürfen. Es kann niemand zugemutet werden, eine Geschäftsbeziehung mit jemandem zu halten, der aufgrund seiner eigenen Aktionen zu einem Problem wird.


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