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Tausende Beatmungsgeräte aus Bundeslagern in den USA defekt (Corona)

Will Kane, Saarbrücken, Donnerstag, 02.04.2020, 23:16 (vor 1483 Tagen) @ Ulrich

Die Regierung Trump hat die Wartung der Geräte in staatlichen Lagern wegen eines Anbieterwechsels monatelang unterbrochen.

Wobei es unwahrscheinlich ist, dass die Geräte nur wegen der Wartungsunterbrechung von einigen Monaten nicht funktionieren. Es ist eher naheliegend, dass sie bereits zuvor defekt waren.

Die Wartungsunterbrechung kann nicht der Grund sein.

Man müsste wissen, wie lange die Geräte bereits eingelagert waren. Und es wäre auch interessant zu wissen, ob es sich bei der Neuausschreibung des Wartungsauftrages um einen in regelmäßigen Abständen stattfindenden Routinevorgang handelt, oder ob es eventuell einen besonderen Grund dafür gab.

Jedes Beatmungsgerät, ganz gleich ob es sich um ein stationär zu verwendendes, ein mobiles, ein Notfallgerät oder eines für Kinder handelt, muss gereinigt, gepflegt und gewartet werden. Dies gilt für in Gebrauch befindliche genauso wie für eingelagerte.

Es gibt strikt vorgeschriebene Wartungsintervalle, die auch relativ kurz getaktet sind. Halbjährlich, jährlich, alle 3 Jahre, alle 6 Jahre. Ein wenig so, wie man es von einem Automobil her kennt. Kleine Inspektion, große Inspektion.Nur eben in kürzeren Abständen, detaillierter, präziser. Das ist auch nachvollziehbar, da es sich um lebenserhaltende komplexe Geräte handelt. Daher kann die aufwendige und sehr genau zu dokumentierende Wartung auch nur von qualifiziertem und kompetenten Fachpersonal ausgeführt und dokumentiert werden. Bei eingelagerten Geräten entfällt der Austausch bestimmter Teile wie z.B. Außenluftfilter, weil sie nicht in Gebrauch sind und solche Teile nicht verrotten können sowie für die Funktion des Gerätes nicht von Relevanz sind. Ansonsten gibt es keinen Unterschied bei der Wartung von in Gebrauch befindlichen oder eingelagerter Geräte, auch nicht hinsichtlich des Austausches von z.B. Dichtungen. Eine Funktionsüberprüfung ist selbstverständlicher Teil jeder Wartung. Für die Einlagerung der Geräte gibt es ebenfalls strikte Vorgaben, genauso wie für für die Einlagerung von Einmalgebrauchsteilen wie z.B. Schlauchsysteme.

Je länger die jeweiligen Geräte also eingelagert waren, desto öfter hätten die verschiedenen Wartungsintervalle inklusive Funktionsüberprüfungen stattfinden und dokumentiert werden müssen. Da fällt ein Ausfall eines Wartungsintervalls für einen Teil der eingelagerten Geräte aufgrund einer mehrmonatigen Wartungsunterbrechung im Prinzip nicht ins Gewicht.

Vielleicht waren die Wartungen ja auch dokumentiert. Nur ob und wenn ja wie sie tatsächlich stattgefunden haben, ist eine andere Frage. Es würde mich nicht überraschen, wenn da schon seit Jahren geschlampt wurde.


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