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Gestoppte Mietzahlungen bei Zwangsschließungen (Corona)

Ulrich, Mittwoch, 01.04.2020, 14:33 (vor 2212 Tagen) @ Ausputzer

Warum sollte die eine Pflicht (des Vermieters) nicht mehr zu erfüllen sein, aber die andere (Zahlunsgpflicht des Mieters) schon. Klingt doch ganz nach §§ 275, 326 BGB.

Wieso sollte §275 greifen? Wieso sollte es für den Mieter automatisch unmöglich sein, die Miete zu zahlen, nur weil sein Laden geschlossen worden ist?


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