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Gestoppte Mietzahlungen bei Zwangsschließungen (Corona)

micha87, bei Berlin, Donnerstag, 02.04.2020, 07:41 (vor 1485 Tagen) @ Ausputzer

Es ist eine Hauptpflicht des Vermieters, dass sich der Mietgegenstand zum vertraglich vereinbarten Zweck eignet. Dass ist bei Unmöglichkeit/einem öffentlich-rechtlichen Verbot des vertraglich vereinbarten Zwecks (Kaufhaus, Gastronomie, Kino, Fitnessstudio) schlichtweg nicht der Fall.
Das Äquivalenzverhältnis liegt in der Mietzahlung zu einem wie vereinbart nutzbaren Mietgegenstand. Der Vermieter kann im Moment keinen Mietgegenstand zur Verfügung stellen, der sich wie verenbart nutzen lässt.


Hier liegt aber nach meiner Aufassung eine Fehlinterpretation deinerseits vor.
Die Situation, dass die Geschäftsräume nicht nutzen lassen, ergibt sich nicht aus der fehlenden Nutzbarkeit der Immobile, sondern aus der Art des Gewerbes, das darin betrieben wird.
Und dafür kann der Vermieter nicht verantwortlich gemacht werden, er stellt ja weiterhin seine Immobilie in vollem Umfang zur Verfügung. Wie der Mieter sie jetzt im Rahmen seiner Möglichkeit noch nutzt, entscheidet er selbst und niemand sonst.
Mal ganz platt: Adidas könnte ja einen Laden in der 1a-Lage auch für ein Lager und mit eigenen Werbeflächen nutzen und hierbei den Onlineverkauf fördern. Niemand würde sie daran hindern, schon gar nicht der Vermieter.


Adidas darf das aber nicht als Lager nutzen, weil der Vermieter in der Top-Lage kein LLager haben möcjhte, sondern gemäß Mietvertrag sichr als Mietzweck der Betrieb eines adidas stores vereinbart ist (Häufig sogar mit Betriebspflicht und Öffnungszeiten). Dann muss der Vermieter auch diesen Mietgegenstnd bereitstellen.

+ Wirtschaftlich sinnvoll kann Adidas eine Lagernutzung dort auch gar nicht betreiben, das fängt mit den log. Gegebenheiten vor Ort an, ausreichend Sektionaltore & Hallenhöhen von 8-12m finden sich dort eher nicht. Des weiteren ist eine Anlieferung dorthin mit LKWs schwierig, eine Warenanlieferung geht i.d.R. auch nur am Vormittag, danach übernehmen dann normalerweise die Passanten das Feld. Solche Versandlager werden auch eher 24/7 genutzt mit entsprechenden Lärmbeeinträchtigungen. Daher stehen die dann auch in GI und nicht in GE. Das Thema der letzten Meile ist im Bereich Logistik auch schon ein "alter Hut" und gerade auf Grund der Klimadebatte und Emissionseinschränkungen beliefern Unternehmen wie UPS & andere ja den gesch. & priv. Kunden dann mit "Fahrrädern". Auch gab es bereits Diskussionen Anfang des Jahres ob nicht Auslieferungen je Straße vorgenommen werden sollen von einen Unternehmen statt z.B. 5 Autos von verschiedenen Unternehmen für 10 Pakete, das ist nicht nachhaltig ( https:/ /www.dvz.de/rubriken/land/kep/detail/news/nur-noch-ein-paketzusteller-pro-strasse.html ).

Im Zuge der Digitalisierung wird viel über Onlinehandel inzwischen geregelt und die Geschäfte in den Innenstädten haben mitunter nur noch repräsentative Wirkungen für ein Unternehmen, deshalb sind die Stores meistens auch nicht riesig. Die Händler bestellen dann wie gewünscht die Artikel und der Kunde kommt dann ein zweites Mal mitunter ins Geschäft um den Artikel zu bekommen. Dieser Bestellservice ist z.B. kostenlos, auf Dauer werden Onlinehändler auch kostenlose Retouren nicht mehr anbieten können. Die Kunden müssen dann die Pakete von Paketstationen eigenständig abholen oder sich das Anliefern lassen gegen einen Aufpreis. In der Summe macht es einen Besuch in einen Geschäft aber trotzdem nicht zwangsweise attraktiver.


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