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Gestoppte Mietzahlungen bei Zwangsschließungen (Corona)

Jurist81, Mittwoch, 01.04.2020, 20:48 (vor 2360 Tagen) @ Ausputzer

Ich mache ausschließlich Immobilienwirtschaftsrecht ;). Gesellschaftsrecht ist da nur ein Annex. Zur BGH-Entscheidung: ja, und die ist richtig schlecht für mich. Wir haben gerade 9 Verfahren im einstweiligen Rechtschutz gerichtet auf Betriebspflicht anhängig. Der Mieter hatte eine kreative, aber unbegründete Kündigung ausgesprochen. Wir haben in erster Instanz alle Verfahren mit Ausnahme von zwei Entscheidungen des LG Leipzig, die die Eilbedürftigkeit verneint haben, gewonnen. Und unverdient und auf diesen Umstand nicht abstellend, wird der Mieter die Berufungen wohl gewinnen.


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