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Landtagswahl in Brandenburg (Politik)

Ulrich, Sonntag, 22.09.2024, 14:26 (vor 508 Tagen) @ Chappi1991

Ich finde das Thema "tatsächliche Gefährdung" übrigens sehr problematisch. Wenn eine Partei verfassungswidrig ist, warum darf es sie dann noch geben? Das muss doch als Grund ausreichen. Ist es aber nicht, also muss man warten, bis sie so groß ist, dass sie eine Gefahr ist. Das ist doch Irrsinn. Und jetzt wird von AfD-freundlichen Kreisen dann lamentiert, dass man doch eine Partei, die 20 Prozent der Menschen wählen, nicht verbieten könne.

Diese "tatsächliche Gefährdung" ergibt sich nicht aus der nationalen, sondern aus der europäischen Rechtsprechung.


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