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Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz (Corona)

markus, Dienstag, 23.11.2021, 14:01 (vor 1493 Tagen) @ MarcBVB

Doch. Ganz sicher. Sehe ich nämlich bei meinen Kollegen hier, die ArbR machen.

61a ArbGG hilft da. Und nein, Monatelang verzögern klappt nicht. Das ist einfach Schmarrn, was du da sagst.

Ja und? Wenn die nächsten Wochen bereits voll sind, findet der Gütetermin eben nicht innerhalb von zwei Wochen statt. Da steht „soll“ und nicht „muss“. Das dauert hier bei uns in der Region eher zwei Monate, wenn der Termin nicht sogar noch einmal verschoben wird.


Der Freistaat Bayern hat dazu eine schöne Statistik. Knapp 67% der Verfahren sind nach spätestens 3 Monaten erledigt.

Ja, das sind die Verfahren, die direkt im Gütetermin oder kurz danach durch Vergleich enden. Ich rede von Fällen, die das wirklich durchziehen. Der oben genannte Fall hat 15 Monate gedauert. Gütetermin (ein mal verschoben), Kammertermin (zwei mal verschoben), 2. Kammertermin und dann die Einigung. Alles innerhalb der ersten Instanz. Beim LAG war das noch gar nicht.


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