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Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 23.11.2021, 09:27 (vor 1493 Tagen) @ markus

Aber das will ja auch keiner oder? Damit zerstört man doch das ganze Betriebsklima. Ich finde wenn es eine Impfpflicht geben soll, muss dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit gegeben werden das Verhalten ohne größere finanzielle Konsequenzen zu kündigen. Wenn ich so ein Verhalten durchführen würde und bei jeder Kündigung vor dem Arbeitsgericht nochmal zwei bis drei Gehälter hinterher schmeißen darf dann bin ich Ende des Jahres pleite.


Mit zwei bis drei Gehältern kommst du nicht hin. So eine Kündigungsschutzklage kann schon einmal zwei Jahre dauern. Und dann heißt es, wenn die Klägerseite gewinnt, entweder den Arbeitnehmer wieder zu beschäftigen, einschließlich Lohnfortzahlung für die letzten zwei Jahre, oder eine angemessene Abfindung zahlen (oft werden 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr vom Richter vorgeschlagen) einschließlich Lohnfortzahlung für die letzten zwei Jahre. Lediglich das Arbeitslosengeld oder eine anderweitige Vergütung werden angerechnet.

Wer aber ganz gravierende Dinge tut wie Diebstahl, Beleidigungen, Handgreiflichkeiten, Dokumente fälschen, der wird sehr sicher auch ohne vorherige Abmahnung in hohem Bogen rausfliegen. Vorausgesetzt der Arbeitgeber arbeitet sauber und macht keine Formfehler.

Wenn Kündigungen bei euch 2 Jahre dauern, dann läuft bei euch was verkehrt. Normalerweise geht das nämlich relativ fix mit den Terminen (sowohl GT als auch dann Termin zur Hauptverhandlung).


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