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Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz (Corona)

Ulrich, Dienstag, 23.11.2021, 07:30 (vor 1496 Tagen) @ Taifun

Naja, relativ fix steht dann die Kündigung aus persönlichen Gründen fest.

Die dann wohl in vielen Fällen vom Arbeitsgericht kassiert würde.

Anders sähe es aus, wenn ein Arbeitgeber konsequent jedes Fehlverhalten abmahnen würde, jeweils nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt. Gerade bei Impfgegnern könnte ich mir z.B. vorstellen, dass da das eine oder andere zusammen kommt.


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