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Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz (Corona)

markus, Dienstag, 23.11.2021, 09:02 (vor 1493 Tagen) @ Taifun

Ihr vergesst zwei Sachen:

a) Den MDK kann ich bei Zweifel am Attest sehr flott losschicken (über die Krankenkasse, welche das auch nicht lustig findet) und ich bin mir sehr sicher, dass jeder Chef seine Pappenheimer kennt. Ein Arbeitgeber ist hier vom ersten Tag nicht schutzlos. Spätestens nach 6 Wochen wird es interessant, dann muss entweder eine komplett andere Krankheit her oder es gibt nur noch Krankengeld von der Krankenkasse. 6 Wochen reichen dem Arbeitnehmer aber in keinem Fall. Dann sind wir gerade in 2022 angekommen, aber noch lange nicht am Ende von 3G am Arbeitsplatz.

b) Derjenige muss vor Gericht klagen. Das sind aber Menschen, welche aktuell gegen alles sind, was vom Staat kommt. Gehen die wirklich zum Staat?

Wir hatten mal jemanden, der das 6 Wochenspiel mit immer neuen Erkrankungen über fast zwei Jahre voll ausgereizt hat. Mal tat der Arm weh, mal der Rücken, mal Kopfschmerzen, mal psychische Probleme. Immer wieder neue Diagnosen, nie aus der Lohnfortzahlung raus. Und irgendwann kam die Kündigung bzw. hat man sich auf eine Abfindung über einen Vergleich geeignet.


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