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Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz (Corona)

Taifun, Dienstag, 23.11.2021, 09:30 (vor 1493 Tagen) @ MarcBVB

Da ihr bei der Impfpflicht angekommen seid, ist in dem Moment die Kündigung mit Sicherheit trivial. Zumindest wenn nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitnehmer ohne Betreten eines Firmengebäudes nicht arbeiten kann. Den Zutritt kann man ihm definitiv verwehren und dann folgt die fristlose Kündigung, welche auch garantiert Bestand hätte.


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