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Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz (Corona)

Ulrich, Dienstag, 23.11.2021, 08:11 (vor 1492 Tagen) @ Slider125

Aber das will ja auch keiner oder? Damit zerstört man doch das ganze Betriebsklima. Ich finde wenn es eine Impfpflicht geben soll, muss dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit gegeben werden das Verhalten ohne größere finanzielle Konsequenzen zu kündigen. Wenn ich so ein Verhalten durchführen würde und bei jeder Kündigung vor dem Arbeitsgericht nochmal zwei bis drei Gehälter hinterher schmeißen darf dann bin ich Ende des Jahres pleite.

Wenn es eine Impfpflicht gäbe, der Arbeitnehmer dieser nicht nachkäme und deshalb seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber nicht anbieten könnte, dann dürfte eine Kündigung möglich sein. Schon jetzt gäbe es diese Möglichkeit sicherlich, falls jemand sich sowohl weigern würde, seinen Impfstatus offen zu legen als auch einen Testnachweis vorzulegen.


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