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Ab Mittwoch gilt 3G am Arbeitsplatz (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 23.11.2021, 13:23 (vor 1492 Tagen) @ markus

Aber das will ja auch keiner oder? Damit zerstört man doch das ganze Betriebsklima. Ich finde wenn es eine Impfpflicht geben soll, muss dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit gegeben werden das Verhalten ohne größere finanzielle Konsequenzen zu kündigen. Wenn ich so ein Verhalten durchführen würde und bei jeder Kündigung vor dem Arbeitsgericht nochmal zwei bis drei Gehälter hinterher schmeißen darf dann bin ich Ende des Jahres pleite.


Mit zwei bis drei Gehältern kommst du nicht hin. So eine Kündigungsschutzklage kann schon einmal zwei Jahre dauern. Und dann heißt es, wenn die Klägerseite gewinnt, entweder den Arbeitnehmer wieder zu beschäftigen, einschließlich Lohnfortzahlung für die letzten zwei Jahre, oder eine angemessene Abfindung zahlen (oft werden 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr vom Richter vorgeschlagen) einschließlich Lohnfortzahlung für die letzten zwei Jahre. Lediglich das Arbeitslosengeld oder eine anderweitige Vergütung werden angerechnet.

Wer aber ganz gravierende Dinge tut wie Diebstahl, Beleidigungen, Handgreiflichkeiten, Dokumente fälschen, der wird sehr sicher auch ohne vorherige Abmahnung in hohem Bogen rausfliegen. Vorausgesetzt der Arbeitgeber arbeitet sauber und macht keine Formfehler.


Wenn Kündigungen bei euch 2 Jahre dauern, dann läuft bei euch was verkehrt. Normalerweise geht das nämlich relativ fix mit den Terminen (sowohl GT als auch dann Termin zur Hauptverhandlung).


In der ersten Instanz. Der Weg zum LAG ist immer offen, ggf. auch der Weg zum BAG. Da wird dann oft auf Zeit gespielt. Fristen werden bis zum letzten Tag ausgeschöpft und Termine werden gerne mal kurzfristig abgesagt und verschoben. Wir hatten einen Fall, da hat es der AN-Anwalt so komplex gemacht, dass es in der ersten Instanz gleich zwei Verhandlungstermine geben musste. Und danach kommt das gleiche Spielchen vor dem LAG. Zwischen diesen ganzen Terminen liegen dann jeweils mehrere Monate Zeit.

Die Taktik dahinter ist oftmals möglichst viel Zeit zu schinden. Denn je mehr Lohnfortzahlung für die Vergangenheit droht, desto weiter macht der Arbeitgeber in der Regel das Portmonee für die Abfindung auf.

Wir hatten jemanden, der heimlich Gespräche aufgezeichnet hat. Eigentlich ein ganz klarer Fall, wenn der Arbeitgeber nicht formale Fehler gemacht hätte. Im Gütetermin war die Forderung 20.000 Euro Abfindung, da hieß es noch „der kriegt von uns keinen Cent, das ziehen wir durch“. Ein Jahr später, kurz vor dem zweiten Verhandlungstermin, hat man dann freiwillig das Doppelte gezahlt, weil man plötzlich merkte: „scheiße, die Lohnfortzahlung für die Vergangenheit wäre ja richtig teuer“.

Wow, gleich 2 Termine. Zwei. Wahnsinn. Die werden übrigens sehr sehr zügig terminiert. Zumeist sogar direkt im Saal. Und auch beim LAG geht's in NRW zumeist sehr fix. Denn die ordentliche Kündigung greift ja zumeist dann doch, wenn man das als AG vernünftig macht. Wenn nicht, dann ist das halt teuer.


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