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Und? (BVB)

Kulibi77, Sonntag, 28.04.2019, 21:57 (vor 2608 Tagen) @ Alones

DFB: "Für die Sicherheit und Ordnung im Westfalenstadion ist der BVB zuständig."


Nicht, dass ich das dem DFB nicht zutrauen würde, aber das wäre mal die mit Abstand dämlichste Begründung, um den Einspruch abzuweisen.

DFB: "Der Spieler Sancho hat in unnötig provozierender Art und Weise in der Nähe der Gästenfans gejubelt. Er wird wegen unsportlichen Betragens für zwei Pflichtspiele gesperrt."


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