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Frage! (Sonstiges)

Thomas, Dortmund, Dienstag, 03.07.2018, 10:43 (vor 2997 Tagen) @ Ulrich

Die Transit-Zentren stehen so nicht im Koalitionsvertrag.

4. Effizientere Verfahren
(...)
In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung
bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden. (...)Wir haben das Recht zu wissen, wer in unserem Land leben will; dazu bestehen besondere Mitwirkungspflichten durch die Ankommenden. Das betrifft zuallererst die umfassende Identitätsfeststellung: Name, Herkunft, Alter, Fingerabdruck. Bei ungeklärter Identität wollen wir die behördlichen Möglichkeiten zu deren Feststellungen erweitern und Identitätstäuschungen wirksamer begegnen. Die umfassende Identitätsfeststellung findet in den AnKER-Einrichtungen statt.
(...)
in den AnKER-Einrichtungen soll die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate nicht überschreiten


und noch mehr. S. 107


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