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Dumm nur: Eine solche Änderung ist offenbar gar nicht möglich (Politik)

Ulrich, Sonntag, 14.01.2024, 17:59 (vor 711 Tagen) @ markus

Die Verfassungsänderung, die Jens Spahn vorschlägt, ist unmöglich. Geändert werden müssten Art. 1 und Art. 20 Grundgesetz. Auf die stellt das Karlsruher Urteil, das Jens Spahn quer liegt, ab. Und die sind durch die Ewigkeitsklausel in Art. 79 geschützt.

https://twitter.com/alexfischer/status/1746502366826770614

Aber dass CDU-Politiker nach ihrem Rechtsruck nun auch noch anfangen am Grundgesetz zu rütteln, weil ihnen eine Entscheidung vom BVerfG nicht passt, das wundert mich nicht. Das was die CDU in letzter Zeit treibt, ist brandgefährlich.

Ich befürchte, das stört Jens Spahn ganz und gar nicht. Der will die Regierung vor sich her treiben. Und das funktioniert auch. An Umsetzbarkeit ist er nicht interessiert.


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