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NRW: 3G für bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens (Corona)

markus, Dienstag, 17.08.2021, 15:17 (vor 1590 Tagen) @ Goalgetter1990

Unklar ist für mich, ob immer oder erst ab 7-Tagesinzidenz >35 oder irgendeiner anderen Zahl. Scheint im Fluss zu sein.

Für bestimmte Veranstaltungen (z.B. Clubs, Hochzeiten) sind PCR-Tests nötig, ansonsten werden Schnelltests akzeptiert. Neue VO gilt ab Freitag.

Auffrischungsimpfungen für Hochbetagte (Ü80) sollen durch Hausärzte erfolgen.
Auffrischungsimpfung für Vaxzevria-Geimpfte und Janssen-Geimpfte mit einem mRNA-Impfstoff in Impfzentren (solange vorhanden, also bis Ende September) oder beim Hausarzt möglich.

An Gesundheitsämtern werden Koordinierungsgruppen gebildet. Dafür werden Planstellen geschaffen (1 pro 100.000 EW).
Bei Bedarf soll es dezentral vor Ort in Schulen, Turnhallen etc. Impfaktionen geben.

Positivitätsrate von PCR-Tests derzeit 8,1%. Findet Laumann nicht erschreckend. (OMFG)

Quelle: Live-PK von Laumann


Laut Internet Quellen (WDR) gilt 3G ab Inzidenz 35. Alle anderen Inzidenz-Schwellen werden aufgehoben.

Letztendlich keine Überraschung. Exakt das und nicht mehr ist in der Bund-Länder Runde beschlossen worden. Der Plan ist, neben den Basis Hygieneregeln, mit 3G durch den Winter zu kommen, ohne Lockerungen rückgängig machen zu müssen. Falls die Krankenhäuser wider Erwarten einen deutlich Anstieg haben, wird man das mitbekommen (die Belegung kann jeder tagesaktuell im Internet mitverfolgen) und dann ggf. nachschärfen. Dann hoffentlich in der Reihenfolge, dass zunächst die Impfverweigerer ausgeschlossen werden (zügige verpflichtende Umstellung auf 2G) und erst wenn es nicht mehr anders geht, die solidarischen Menschen.


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