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Grundsatzfrage: Grundrechtsbeschränkungen als "politscher Alltag" (Corona)

ersiees, augsburg, Montag, 16.08.2021, 23:23 (vor 1591 Tagen) @ markus
bearbeitet von ersiees, Montag, 16.08.2021, 23:36

Sorry, aber ich komme jetzt leider mal langem Text. Ich möchte euch eine Geschichte aus meinem Leben erzählen, die mich geprägt hat:
Ich habe in den 70er Jahren von meinem Grundrecht der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe Gebrauch gemacht. Dies führte mich zu insgesamt 2 Verhandlungen vor einem sog. "Gewissens-Prüfungs-Ausschuss", das gab es wirklich und hieß auch so, eine Inquisition mit allem pi pa po, beisitzer, Protokollführer usw. Man saß da vor ungefähr 7 oder 8 Herren, die ein ziemlich absurde aber demütigende Befragung durchführten, warum man nicht bereit war, den freiheitlichsten Staat den Deutschland je hervorgebracht hat, und SEINE FREIHEITLICHSTE VERFASSUNG, nicht mit der Waffe und im Zweifelsfall mit seinem Leben zu verteidigen.
2 Verhandlungstage mit diesen Jungs machen tatsächlich nachdenklich über alles mögliche. Was ich aber über die Jahre (auch der Reifung) mitgenommen habe ist: Dass dieses Grundgesetz tatsächlich etwas besonderes und schützenswertes ist.

Wenn ich jetzt erlebe, wie die aktuelle Politiker-Generation mit diesem schützenwerten Gut umgeht (nämlich einfach mal nach Gutdünken durch ein demokratisch nicht legitimiertes Gremium, der MPK), kriege ich das kalte Grausen und habe tiefste Zweifel, an einem dauerhafte Fortbestand der demokratischen Grundstrukturen dieses Staates.

Ansonsten habe ich mich an alle Regeln des Abstandes usw., einschließlich der Impfung gehalten und weiß meine Freiheitsrechte erst recht zu schätzen. Nur hätte ich sie jetzt gerne wieder.


Du solltest das ganze Grundgesetz lesen und nicht nur die für dich selbst wichtigen Teile. Das Leben und die körperliche Unversehrtheit ist nämlich auch ein Grundrecht

Aber kein Supergrundrecht wie es schon von vereinzelten Fehlgelenkten definiert wurde und sollten oberste Bundesrichter je so entscheiden, somit würde der Vorschreiber eben total richtig liegen mit seiner Aussage. Denk da mal drüber nach und die Thematik geht weit über Corona hinaus...


1)Was soll ein Supergrundrecht sein?


2)Nur zur Info: Das BVG hat die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut anerkannt.

3) Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein sehr starkes Grundrecht.

4) Jeder, der anderer Meinung ist und die für ihn selbst beschnittenen Rechte für gewichtiger hält, kann dagegen Klagen. Wenn das doch so eindeutig ist, warum macht das dann keiner?

1) Wurde mal in Unionskreisen so genannt, "Sicherheit sei ein Supergrundrecht". Nicht mitbekommen?

2) Mag sein, deswegen können andere Grundrechte (die hier zurückstecken müssen) dennoch nicht ewig beschnitten bleiben.

3) Ohne die Freiheit(en) ist das alles nichts wert. Es wird dir auch nicht verboten zu rauchen oder eine Auto auf der Autobahn bei Regen zu fahren ect. ;)

"Lieber ein einfacher Zweig als ein goldener Käfig"!

4) Jeder kann dagegen klagen, wirklich jeder? Dir ist schon bewusst das es dafür sehr gute Grundrechtler/Verfassungsrechtler (wie auch immer man die Bezeichnung nennen möchte) benötigt, die eine solche Klage ausformulieren, allein um vor dem BVG als Klage zugelassen zu werden. Kaum wer kann solche Klagen so formulieren das sie letztlich zugelassen werden und nur wenige können sich Leistung eine solche Klage in Auftrag zu geben. Also solltest du dieses "jeder kann Klagen" nochmal überdenken.


Zum Thema Kosten: Anwälte sind natürlich teuer. Schließlich können die etwas, was die meisten anderen nicht können. Wer die Kosten nicht tragen möchte, sollte sich über eine Rechtsschutzversicherung entsprechend absichern. Ist man wirtschaftlich nicht in der Lage die Kosten zu tragen, gibt es Prozesskostenhilfe.

Ist das dein Ernst? Ernshaft? Ernsthaft? Ich bin mir grad nicht sicher ob ich lachen oder weinen soll... nicht persönlich gemeint aber Prozesskostenhilfe und eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen, wir sind hier soweit auseinander... unvorstellbare Zahl kommt dabei raus. Ganz davon abgesehen das nicht jeder Anwalt für ein Klage vor dem Bundesverfassungsrichter taugt und Verfassungsrechtler sind in der Regel noch teurer als der "einfache" Anwalt um die Ecke ;) Rechtsschutzversicherung ist natürlich auch gut, die zahlen die sicherlich einen Verfassungsrechtler für viele 1000 Euro, nachdem du sagen wir 2-3 Jahren 50 Euro pro Monat einbezahlt hast, sicherlich... jetzt muss ich tatsächlich lachen :D

Wie bereits weiter oben erwähnt, ich glaube dir ist nicht einmal im Ansatz bewusst wie wenig Klagen vor den Bundesrichtern überhaupt zugelassen und wie hoch die ANzahl ist, derer die schon vorab abgelehnt werden. Geht mit google relativ fix, die Zahl ist sehr gering ;)

Jeder kann Klage einreichen- allerdings ein Unterschied zu jeder kann Klagen, weil dies bedeutet meist das es auch tatsächlich einen Prozess gibt, sofern keine außergerichtliche Einigung oder sonstiges eintritt... es versuchen zu Klagen- viel Erfolg wenn du kein dickes Bankkonto mitbringst, um die besten Verfassungsrechtler zu beauftragen, um letztlich überhaupt zugelassen zu werden.


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