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Grundsatzfrage: Grundrechtsbeschränkungen als "politscher Alltag" (Corona)

Goalgetter1990, Sonntag, 15.08.2021, 19:57 (vor 1771 Tagen) @ Hatebreed

Das Allgemeinwohl definiert das Grundgesetz.

Das tut es. Aber selbstverständlich muss eine juristische Definition dann von handelnden Personen in der jeweiligen Handlung/Gesetzgebung/etc. ausgelegt werden, schließlich ist das Grundgesetz in erster Linie auf natürliche Personen (also Individuen) ausgerichtet, als auf die Allgemeinheit/Gesellschaft. Und dann ist eben die goldene Frage, wann und wie weit Allgemeinwohl greift, und wie man es auslegen muss.


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