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Grundsatzfrage: Grundrechtsbeschränkungen als "politscher Alltag" (Corona)

Sascha, Dortmund, Montag, 16.08.2021, 06:42 (vor 1592 Tagen) @ alexey83

Die Menschenrechtslage in der DDR war auch dramatisch, keine Frage. Aber nicht zu vergleichen mit der jetzigen Lage in Deutschland.


Richtig.
Nicht mal annähernd.

Oder wenn man die Politik in meinem Geburtsland (Russland) oder Belarus vergleicht.

Wenn du gegen die Regierung bist, landest du in Knast oder wirst erschossen. Wenn du als Regierungskritiker auf die Straße gehst, kannst du auch wegen "Verstoßen gegen Coronaregeln" für 1,5 Jahre Hausarrest bekommen. Als regierungstreue Person passiert dir natürlich nix.

Aber wir regen uns auf, weil eine Maske tragen müssen oder nicht in die Disco können und einige sagen, dass es mit dem GG nicht vereinbar wäre.. blabla.

Solche Vergleiche bringen doch rein gar nichts. Am Ende kann man mit dem armen Waisenkind in einem afrikanischen Bürgerkrieg alles zu "Wie schlimm ist das im Vergleich dazu?" nichtig machen.

Ich finde schon, dass jede Coronamaßnahme einen Sinn, eine Wirksamkeit und auch eine gesetzliche Legitimation haben sollte und das auch überprüft werden darf. Völlig egal, ob man in anderen Ländern und Systemen anders handelt. Eben das ist nämlich der fundamentale Unterschied zu diesen Systemen.

Und zur Sicherheit: das war allgemein gemeint und nicht auf einzelne Maßnahmen bezogen. Ich sehe zum Beispiel grundsätzlich den Sinn in der Maskenpflicht. Ich würde es aber trotzdem gut finden, wenn man mal untersucht hätte, welche Auswirkungen der Wechsel von allgemeinen Mundschutzen hin zu FFP2- und OP-Masken hatte. Vom Gefühl hat haben sich Aufbau und Abschwung der ersten Welle nämlich nicht viel von der zweiten und dritten Welle unterschieden. Neben dem finanziellen Mehraufwand für geringere Einkommen im Vergleich zu immer wieder waschbaren Masken entsteht da ja auch z.B. eine enorme Masse an Abfall durch die Einwegmasken.


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