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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Freitag, 06.03.2020, 12:30 (vor 2128 Tagen) @ Klopfer

Also entweder Herr Schickhardt erzählt Unsinn (Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, wird nur auf Veranlassung des Betroffenen verfolgt) oder in der sog. Metropolregion Rhein-Neckar gilt tatsächlich ein anderes Strafgesetzbuch.


Stimmt, das gilt für Beleidungungen, wenn man allerdings das Fadenkreuzplakat als Bedrohung auffasst, dann ist es ein Offizialdelikt.

SGG
Klopfer

Herr Schickhardt bezieht das in dem Interview ja selbst auf den Tatbestand der Beleidigung. Und ob die Fadenkreuz-Plakate in dieser Form überhaupt strafbar sind, ist durchaus zweifelhaft.


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