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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 05.03.2020, 10:11 (vor 2129 Tagen) @ horstenberg

Wenn jemand in der Öffentlichkeit mit medialer Wahrnehmung im ganzen Land derart beleidigt wird, sehe ich tatsächlich überhaupt keine Kritikpunkte. Selbstverständlich ist die Strafverfolgung dann im öffentlichen Interesse.

Lustig. Erst ein Thema aufbauschen und dies dann als Grund für eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse nehmen. Kann man natürlich machen. Funktioniert aber nur bei Milliardären.


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