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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Krotzenburger, Ort, Donnerstag, 05.03.2020, 10:35 (vor 2129 Tagen) @ horstenberg


Am Schluss geht also nur noch die Beleidigung und der persönliche Angriff. Natürlich.

Tsts, Beleidigung. Das ist doch Diskriminierung!!!!


Und auch für Dich: Es gibt keinen Diskriminierungs-Straftatbestand, nach dem bei diesen Plakaten überhaupt verurteilt werden könnte. Es gibt auch - jedenfalls nach meiner Kentnnis - im deutschen Recht keine Definition des Begriffs "Diskriminierung", nicht einmal im AGG, das hier aber sowieso nicht anwendbar ist.


In § 130 I StGB findet man zumindest Anhaltspunkte: Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder...


Das hat aber doch nun wirklich überhaupt nichts zu tun mit dem, worum es hier geht?

Eins muss man Dir lassen, horstenberg - Du gibst nicht auf!!
Die wollen nicht verstehen, weil es nicht in ihr Weltbild passt.

Justitia hat nicht umsonst die Augen verbunden )))) .
Es geht nicht um "Gerechtigkeit" sondern um geltendes Recht.
Aber bekanntlich hindert mangelnde Kenntnis (hier vielleicht der Details) nicht am leidenschaftlichen Diskutieren.


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