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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

horstenberg, Block 62, Donnerstag, 05.03.2020, 10:18 (vor 2383 Tagen) @ Zico80


Am Schluss geht also nur noch die Beleidigung und der persönliche Angriff. Natürlich.

Tsts, Beleidigung. Das ist doch Diskriminierung!!!!

Und auch für Dich: Es gibt keinen Diskriminierungs-Straftatbestand, nach dem bei diesen Plakaten überhaupt verurteilt werden könnte. Es gibt auch - jedenfalls nach meiner Kentnnis - im deutschen Recht keine Definition des Begriffs "Diskriminierung", nicht einmal im AGG, das hier aber sowieso nicht anwendbar ist.


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