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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Klopfer ⌂, Dortmund, Freitag, 06.03.2020, 11:54 (vor 2128 Tagen) @ Wallone

Also entweder Herr Schickhardt erzählt Unsinn (Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, wird nur auf Veranlassung des Betroffenen verfolgt) oder in der sog. Metropolregion Rhein-Neckar gilt tatsächlich ein anderes Strafgesetzbuch.

Stimmt, das gilt für Beleidungungen, wenn man allerdings das Fadenkreuzplakat als Bedrohung auffasst, dann ist es ein Offizialdelikt.

SGG
Klopfer


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