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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Josch108, Donnerstag, 05.03.2020, 11:15 (vor 2129 Tagen) @ horstenberg

Hier ist tatsächlich eigentlich immer ein Strafantrag erforderlich, den jedenfalls wird Herr Hopp gestellt haben.


Zwinkersmiley


Laut der verteidigenden Anwälte nachdem behördlich bereits 400 Stunden Ermittlungsarbeit aufgewendet worden waren.


Die Reiheinfolge wird so gewesen sein:

(1) Beleidigung
(2) Strafantrag
(3) Bejahung des öffentlichen Interesses
(4) Ermittlungen
(5) Anklage

Wer übrigens die Praxis kennt, weiß, wie selten ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht wird (wenn nicht etwa Amtsträger beleidigt werden). Dies wollte der Anwalt hier betonen. Und das sollte man ihm durchaus lassen.

Wird = Vermutung. An andere Stelle habe folgende Reihenfolge verstanden:

(1) Beleidigung
(4) Ermittlungen
(2) Strafantrag (nach Hinweis des Fehlens, und nach Fristablauf, der dann geheilt wurde, was wiederum fragwürdig erscheint)
(3) Bejahung des öffentlichen Interesses
(5) Anklage

Das Verfahren fällt für mich unter "vorauseilendem Gehorsam" (auf wessen auch immer). Meinen Glauben an den Rechtsstaat hat es jedenfalls nicht gestärkt.


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