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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Zico80, Donnerstag, 05.03.2020, 13:00 (vor 2129 Tagen) @ horstenberg


Am Schluss geht also nur noch die Beleidigung und der persönliche Angriff. Natürlich.

Tsts, Beleidigung. Das ist doch Diskriminierung!!!!


Und auch für Dich: Es gibt keinen Diskriminierungs-Straftatbestand, nach dem bei diesen Plakaten überhaupt verurteilt werden könnte. Es gibt auch - jedenfalls nach meiner Kentnnis - im deutschen Recht keine Definition des Begriffs "Diskriminierung", nicht einmal im AGG, das hier aber sowieso nicht anwendbar ist.

Vielleicht hätte ich doch den Ironie-Smile nutzen und den link von der anderen Diskussion hinzufügen sollen, in der Du dich in alle Richtungen wendest, um irgendwie Diskriminierung und Beleidigung gleichzusetzen. Hatte ich aber keine Lust drauf.


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