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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Wallone, L' Enfer de Westfalenstadion, Donnerstag, 05.03.2020, 09:39 (vor 2129 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

sportbuzzer.de/artikel/hopp-anwalt-schickhardt-zur-opferrolle-taugen-diesen-chaoten-nicht/

Christoph Schickhardt, der Anwalt von Dietmar Hopp, hat in einem Interview (mit Guido Schäfer, äh ja) nochmal nachgelegt:

"Eine Verurteilung wegen Beleidigung ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich übrigens nicht um Klagen von Dietmar Hopp, sondern um Veranlassungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht von Amts wegen."

Also entweder Herr Schickhardt erzählt Unsinn (Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, wird nur auf Veranlassung des Betroffenen verfolgt) oder in der sog. Metropolregion Rhein-Neckar gilt tatsächlich ein anderes Strafgesetzbuch.


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