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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Weeman, Hinterm Knauber, Donnerstag, 05.03.2020, 09:59 (vor 2129 Tagen) @ Schnippelbohne

Hier ist tatsächlich eigentlich immer ein Strafantrag erforderlich, den jedenfalls wird Herr Hopp gestellt haben.


Zwinkersmiley


Laut der verteidigenden Anwälte nachdem behördlich bereits 400 Stunden Ermittlungsarbeit aufgewendet worden waren.

Ach du legst doch nur an jedes einzelne Wort als Meßlatte den Gesetzeswortlaut an...
Echt erstaunlich wie viele Posts manche zu einem Thema raushauen, von dem sie offensichtlich 0 Ahnung haben.


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