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Ulrich, Donnerstag, 05.03.2020, 13:03 (vor 2383 Tagen) @ horstenberg

"Es handelt sich übrigens nicht um Klagen von Dietmar Hopp, sondern um Veranlassungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht von Amts wegen."

Der Anwalt zündet eine Nebelbombe, und ich bin mir sicher, das ist Dir voll und ganz klar. Dem Ermittlungsverfahren muss eine Anzeige von Dietmar Hopp zugrunde liegen. Ansonsten wäre es gar nicht aufgenommen worden.


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