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Hopp-Anwalt: Polizei und Justiz handeln auf eigene Veranlassung (Fußball und Sport allgemein)

Josch108, Donnerstag, 05.03.2020, 13:37 (vor 2129 Tagen) @ Braumeister

Bezieht auf den letzten Spieltag 17/18. Auszug aus dem Interview SG mit Fanhilfe und beteiligtem Verteidiger:
"Das Spiel war am 12.05., am 08.10. wurde dann durch den Rechtsanwalt ein Strafantrag gestellt, mit einem Vermerk, dass Herr Hopp am 22.05. gesagt haben soll, dass er eine Strafverfolgung wünsche. Die juristische Lage war für alle, die die Akte in der Hand hatten, klar: Es fehlt ein fristgerechter Strafantrag. Man hat sich da rausgewunden, indem man gesagt hat, dass die Frist erst läuft, wenn die Leute identifiziert wurden, also namentlich bekannt sind. Dieser Winkelzug ist in der Rechtsprechung bisher unbekannt."


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