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toja84, Aschaffenburg, Donnerstag, 05.03.2020, 17:30 (vor 2382 Tagen) @ Basti Van Basten

"Gemäß unserem Verständnis der Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten ist unter §4 (3) das Verhalten gegenüber Dietmar Hopp nicht als Stadionverbotsgrund geregelt. “

Schönes Ding.


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